SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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Aktuell

Personenfreizügigkeit und Sozialhilfe: Übersicht für Fachleute

Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung und haben einen entsprechenden Ausweis. Dies betrifft auch Personen aus dem EU/EFTA-Raum, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gereist sind. Die Zahl der verschiedenen Bewilligungsarten ist gross, was den Durchblick erschwert. Deshalb hat die Kommission Rechtsfragen der SKOS ein Papier erarbeitet, das die verschiedenen Kategorien auflistet und Angaben zur Unterstützungsberechtigung in der Sozialhilfe macht. Das Dokument kann auf der Webseite der SKOS heruntergeladen werden.

 

«Zu jung, um alt zu sein»: SKOS-Tagung vom 15. März 2012 in Biel

Immer mehr Menschen im Alter zwischen 46 und 64 beziehen Sozialhilfe. Besonders betroffen sind die über 55-Jährigen. Ihre berufliche Integration gestaltet sich schwierig – anstelle einer Überbrückungshilfe wird die Sozialhilfe für die Betroffenen immer mehr zu einer Rente. Die nationale SKOS-Tagung beleuchtet das Thema aus der Perspektive der Sozialhilfepraxis und der Sozialpolitik.

 

Stipendien statt Sozialhilfe – Jugendliche wirksam unterstützen

Ein grosser Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, die Sozialhilfe beziehen, haben keine Berufsausbildung. Die SKOS sieht Handlungsbedarf: Sie empfiehlt den Kantonen, das Stipendienwesen und die Sozialhilfe besser aufeinander abzustimmen – mit dem Ziel, dass Jugendliche in Ausbildung ihren Lebensunterhalt zukünftig mit Stipendien sichern können. Mehr zum sozialpolitischen Vorstoss der SKOS ist im Grundlagenpapier «Stipendien statt Sozialhilfe» zu erfahren.